Revier-Informationen

Geschwindigkeiten auf dem Wasser

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung des Bundes informiert über die Geschwindigkeiten auf dem Wasser. Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge und Verbände gegenüber dem Ufer an.

Auf der Webseite des WSV.de findet Ihr hier eine Übersicht zu den Höchstgeschwindigkeiten.

Wasserski-Strecke

Unmittelbar vor unserem Verein befindet sich eine Wasserskistrecke. Daher sind folgende Regeln zu beachten, die vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt aufgestellt sind:

wasserski logo

Wasserskilaufen ist nur auf den durch das Tafelzeichen (siehe links) freigegebenen Strecken und Wasserflächen erlaubt. Bei Tag und guter Sicht (mehr als 1000 m) und nur zu den durch zusätzliche Schilder gegebenenfalls festgelegten Zeiten.

Die Wasserskizeiten sind vom 1. Mai bis 30. September und nur 

- freitags bis sonntags
- an gesetzlichen Feiertagen der Länder Niedersachsen und Bremen und
- innerhalb der gesetzlichen Schulferien der Länder Niedersachsen und Bremen

jeweils von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Es ist ein Abstand von 30 Metern gegenüber dem Ufer einzuhalten.

Als Wasserskilaufen versteht man alle Betätigungen, bei denen Personen von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten.

Allgemeine Verhaltensregeln für Schiffsführer und Wasserskiläufer

Die Schiffsführer der ziehenden Fahrzeuge und die Wasserskiläufer dürfen insbesondere durch die Erzeugung von Wellenschlag und Sogwirkung

  • andere Verkehrsteilnehmer oder andere Personen nicht gefährden oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen und
  • die Ufer, Regelungsbauwerke, schwimmende oder feste Anlagen oder Schifffahrtszeichen nicht beschädigen.

Zu diesem Zwecke müssen bei der Vorbeifahrt die Schiffsführer der ziehenden Fahrzeuge

  • einen ausreichenden Abstand, der 10 m nicht unterschreiten darf, einhalten und
  • sich die Wasserskiläufer im Kielwasser des ziehenden Fahrzeugs halten.

Wasserskilaufen auf Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes

Informationen rund um das Wasserskilaufen findet Ihr hier bei ELWIS, dem elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice.

Landschaftsschutzgebiete in unserem Revier

Im Landkreis Verden sind zur Zeit 26 Landschaftsschutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt 10.080 ha ausgewiesen. Die Größenordnungen variieren zwischen 2,5 ha (Moor- und Bruchwald bei Eitze) und 2.950 ha (Weserniederung zwischen der Kanalmündung bei Eissel und Clüverswerder).

So unterschiedlich wie die Größenordnungen sind auch die Schutzziele bzw. die in den Verordnungen getroffenen Regelungen. Insbesondere in den älteren Verordnungen ist häufig nur ein Grundschutz festgesetzt, der beispielsweise untersagt, im Landschaftsschutzgebiet Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. In den neueren Verordnungen sind die Verbote, gemessen am jeweiligen Schutzzweck, wesentlich differenzierter formuliert. So werden zum Beispiel die Durchführung von Baumaßnahmen oder die Bewirtschaftung von Flächen detailliert geregelt.

Alle Informationen zu den Landschaftsschutzgebieten sind hier zu finden.

Wichtige Gebiete für unser Revier sind:

LSG-VER 56: Weserniederung zwischen der Kanalmündung bei Eissel und Clüverswerder (Stadt Achim, Flecken Langwedel, Samtgemeinde Thedinghausen, Stadt Verden). Hier die Links für:  VerordnungÜbersichtskarte

LSG-VER 57: Alte Aller und Weiße Berge (Stadt Achim, Flecken Langwedel). Hier die Links für:  Verordnung / Übersichtskarte

LSG-VER 58: Untere Allerniederung im Landkreis Verden (Stadt Verden, Gemeinde Dörverden, Gemeinde Kirchlinteln). Hier die Links für: Verordnung | Übersichtskarte

 

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