Revier-Informationen

Unmittelbar vor unserem Verein befindet sich eine Wasserskistrecke. Daher sind folgende Regeln zu beachten, die vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt aufgestellt sind:

wasserski logo

Wasserskilaufen ist nur auf den durch das Tafelzeichen (siehe links) freigegebenen Strecken und Wasserflächen erlaubt. Bei Tag und guter Sicht (mehr als 1000 m) und nur zu den durch zusätzliche Schilder gegebenenfalls festgelegten Zeiten.

Die Wasserskizeiten sind vom 1. Mai bis 30. September und nur 

- freitags bis sonntags
- an gesetzlichen Feiertagen der Länder Niedersachsen und Bremen und
- innerhalb der gesetzlichen Schulferien der Länder Niedersachsen und Bremen

jeweils von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Es ist ein Abstand von 30 Metern gegenüber dem Ufer einzuhalten.

Als Wasserskilaufen versteht man alle Betätigungen, bei denen Personen von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten.

Allgemeine Verhaltensregeln für Schiffsführer und Wasserskiläufer

Die Schiffsführer der ziehenden Fahrzeuge und die Wasserskiläufer dürfen insbesondere durch die Erzeugung von Wellenschlag und Sogwirkung

  • andere Verkehrsteilnehmer oder andere Personen nicht gefährden oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindern oder belästigen und
  • die Ufer, Regelungsbauwerke, schwimmende oder feste Anlagen oder Schifffahrtszeichen nicht beschädigen.

Zu diesem Zwecke müssen bei der Vorbeifahrt die Schiffsführer der ziehenden Fahrzeuge

  • einen ausreichenden Abstand, der 10 m nicht unterschreiten darf, einhalten und
  • sich die Wasserskiläufer im Kielwasser des ziehenden Fahrzeugs halten.

Wasserskilaufen auf Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes

Informationen rund um das Wasserskilaufen findet Ihr hier bei ELWIS, dem elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice.

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