Informationen zum Revier

Motorboot fahren - 
Wasserski - 
Wassermotorräder / Jetski

Geschwindigkeiten auf dem Wasser

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung des Bundes informiert über die Geschwindigkeiten auf dem Wasser. Die Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge und Verbände gegenüber dem Ufer an.

Für Kleinfahrzeuge (Lmax. = 20 m) auf der Mittelweser oberhalb und unterhalb der Wehre (Wehrarme) von den Abzweigungen bis zu den Einmündungen der zugehörigen Schleusenkanäle gilt:    

zu Berg = 12 km/h  
zu Tal    = 18 km/h

Mehr Infos unter www.elwis.de

 

Unmittelbar vor unserem Verein befindet sich eine Wasserskistrecke. Daher sind folgende Regeln zu beachten, die vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt aufgestellt sind:

Wasserski

Wasserskilaufen ist nur auf den durch das Tafelzeichen freigegebenen Strecken und Wasserflächen erlaubt. Bei Tag und guter Sicht (mehr als 1000 m). 

Die Wasserskizeiten sind vom 1. Mai bis 30. September und nur

  • freitags bis sonntags
  • an gesetzlichen Feiertagen der Länder Niedersachsen und Bremen
  • innerhalb der gesetzlichen Schulferien der Länder Niedersachsen und Bremen

jeweils von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Es ist ein Abstand von 30 Metern gegenüber dem Ufer einzuhalten. 

Als Wasserskilaufen versteht man alle Betätigungen, bei denen Personen von einem Fahrzeug gezogen, mit oder ohne Wasserski oder auf sonstigen Gegenständen über das Wasser gleiten.

 

 

Jetski

Auf den durch das Tafelzeichen freigegebenen Wasserflächen.

Außerhalb der Flächen darf gefahren werden,

  • um die nächstgelegene freigegebene Strecke zu erreichen oder Touren und Wanderfahrten durchzuführen, wenn dabei ein klar erkennbarer Geradeauskurz eingehalten wird,
  • mit Dienstfahrzeugen der als gemeinnützig anerkannten Körperschaften im Rettungseinsatz und
  • mit Dienstfahrzeugen des öffentlichen Dienstes im Diensteinsatz.

Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr, aber nicht vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang, nur bei guter Sicht (mehr als 1000 m).

Zehn goldene Regeln

Für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur

Die zehn goldenen Regeln für das Verhalten von Wassersportlern in der Natur sind vom DEUTSCHEN SEGLER-VERBAND gemeinsam mit den Wassersportspitzenverbänden im Deutschen Sportbund und mit dem Deutschen Naturschutzring erarbeitet worden.

Natur- und Umweltschutz gehören zum Prüfungsstoff für die Sportbootführerscheine sowie zur Ausbildung der Segel- und Segelsurflehrer, Fachübungsleiter und Trainer im DEUTSCHEN SEGLER-VERBAND.

 

Quelle: dsv.org/downloads/zehn-goldene-regeln

01

Sensible Bereiche

Meiden Sie das Einfahren in Röhrichtbestände, Schilfgürtel und in alle sonstigen dicht und unübersichtlich bewachsenen Uferpartien. Meiden Sie darüber hinaus Kies-, Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln) sowie Ufergehölze. Meiden Sie auch seichte Gewässer (Laichgebiete), insbesondere solche, mit Wasserpflanzen.

02

Abstand halten

Halten Sie einen ausreichenden Mindestabstand zu Röhrichtbeständen, Schilfgürteln und anderen unübersichtlich bewachsenen Uferpartien sowie Ufergehölzen - auf breiten Flüssen beispielsweise 30 bis 50 Meter.

03

Naturschutzgebiete

Befolgen Sie in Naturschutzgebieten unbedingt die geltenden Vorschriften. Häufig ist Wassersport in Naturschutzgebieten ganzjährig, zumindest zeitweilig völlig untersagt oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

04

Feuchtgebiete

Nehmen Sie in "Feuchtgebieten von internationaler Bedeutung" bei der Ausübung von Wassersport besondere Rücksicht. Diese Gebiete dienen als Lebensstätte seltener Tier- und Pflanzenarten und sind daher besonders schutzwürdig.

05

Starten und Anlanden / An-/Ablegen

Benutzen Sie beim Starten und Anlanden die dafür vorgesehenen Plätze oder solche Stellen, an denen sichtbar kein Schaden angerichtet werden kann.

06

Lebensräume

Nähern Sie sich auch von Land her nicht Schilfgürteln und der sonstigen dichten Ufervegetation, um nicht in den Lebensraum von Vögeln, Fischen, Kleintieren und Pflanzen einzudringen und diese zu gefährden.

07

Im Watt

Laufen Sie im Bereich der Watten keine Seehundbänke an, um Tiere nicht zu stören oder zu vertreiben. Halten Sie mindestens 300 bis 500 Meter Abstand zu Seehundliegeplätzen und Vogelansammlungen und bleiben Sie auf jeden Fall in der Nähe des markierten Fahrwassers. Fahren Sie hier mit langsamer Fahrstufe.

08

Beobachtung

Beobachten und fotografieren Sie Tiere möglichst nur aus der Ferne.

09

Sauberes Wasser

Helfen Sie, das Wasser sauber zu halten. Abfälle gehören nicht ins Wasser, insbesondere nicht der Inhalt von Chemietoiletten. Diese Abfälle mössen, genauso wie Altöle, in bestehende Sammelstellen der Häfen abgegeben werden. Benutzen Sie an Häfen selbst ausschließlich die sanitären Anlagen an Land. Lassen Sie beim Stillliegen den Motor Ihres Bootes nicht unnötig laufen, um die Umwelt nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase zu belasten.

10

Information

Machen Sie sich diese Regeln zu eigen und informieren Sie sich vor Ihren Fahrten über die für Ihr Fahrtgebiet bestehenden Bestimmungen. Sorgen Sie dafür, dass diese Kenntnisse und Ihr eigenes vorbildliches Verhalten gegenüber der Umwelt auch an die Jugend und vor allem an nichtorganisierte Wassersportler weitergegeben werden.

Kontakt

E-Mail:
info@yacht-club-langwedel.de

Postanschrift: 
Langwedeler Yacht Club e.V.
Königsberger Str. 11
28832 Achim

 

52°57'52.8''N 9°09'13.3''E

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

* Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus.
Nachricht wurde erfolgreich gesendet

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.